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Vergütungssätze

Aktuelles zum EEG

Thema Einspeisevergütung

Die Kürzung der Einspeisevergütungssätze für Fotovoltaikanlagen ist seit 09.07.2010 beschlossene Sache.

Die staatliche Solarförderung wird rückwirkend zum 1. Juli deutlich gekürzt.

Für Gebäudeanlagen
erfolgt ab dem 01. Juli 2010 eine Absenkung der Vergütung um 13% und ab dem 01. Oktober 2010 um weitere 3%

Auch für
Freiflächenanlagen gilt diese zweistufige Absenkung, hier betragen die Werte 12% bzw. weitere 3% ab dem jeweiligen Stichtag.

Die aktuell festgelegten Werte sind in
SOLinvest pro 2010 bereits implementiert, die Berechnung erfolgt je nach Inbetriebnahmedatum der Anlage automatisch.



Die aktuell gültigen Sätze hier nochmals in der Übersicht:

EEG Vergütungssätze
Vergütungszeitraum: 20 Jahre plus restliches Jahr der Inbetriebnahme.
Leistungsabhängige Fördersätze Cent/kWh

Jahr der Inbetriebnahme/ Anlagentyp

2009

2010

01.07.10

01.10.10

auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand

bis 30 kWp

43,01

39,14

34,05

33,03

30 bis 100 kWp

40,91

37,23

32,39

31,42

ab 100 kWp

39,58

35,23

30,65

29,73

ab 1000 kWp

33,00

29,37

25,55

24,79

Freiflächenanlagen (leistungsabhängig)

vorbelastete Flächen

31,94

28,43

26,16

25,37

Ackerflächen

31,94

28,43

-

-

Sonstige Freiflächen

31,94

28,43

25,02

22,08

 

Selbstverbrauchsvergütung

25,01

22,76

   

bis 30kWp

   

17,65 (bis 30%)
22,05 (ab 30%)

16,65 (bis 30%)
21,03 (ab 30%)

30 kWp bis 100 kWp

   

15,99 (bis 30%)
20,39 (ab 30%)

15,04 (bis 30%)
19,42 (ab 30%)

ab 100 kWp

   

14,25 (bis 30% )
18,65 (ab 30%)

13,35 (bis 30%)
17,73 (ab 30%)

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